Essen (ots) – Die Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe ist das schärfste Schwert des Staates gegen gefährliche Gewaltverbrecher. Das Wegsperren für immer kann da nur die Ausnahme sein für Täter, die eine Therapie ablehnen und eine hochgradige Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten. Dann aber bleibt sie alternativlos, weil der Staat seine Schutzfunktion für die Bürger […]
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